Prothesenplan
Vor jeder prothetischen Gebisskorrektur und der Anfertigung jedes beliebigen Zahnersatzes sind eine sorgfältige Untersuchung und eine Bewertung aller Faktoren notwendig, die die Qualität, die Funktionsweise und die ästhetische Seite des Zahnersatzes beeinflussen können. Jeder Patient wird mir allen Behandlungs- und Lösungsmöglichkeiten bekannt gemacht und mit ihm wird ein detaillierter Prothesenplan besprochen. Dieser enthält einen genauen Plan aller Behandlungen, die Übersicht über die einzelnen Pflegeschritte (mit Rücksicht auf die notwendigen Eingriffe, die Verheilung, die Einsetzung von Implantaten u.ä.), den zeitlichen Aufwand, die Preise für die prothetischen Arbeiten und Informationen über die Garantie für die durchgeführte Arbeit. Der Patient hat so noch vor dem Beginn der Arbeiten einen genauen Überblick darüber, was ihn erwartet, welche Untersuchungen, Welche Eingriffe und in welchem Zeitraum es notwendig ist, sich diesen zu unterziehen. Der Plan trägt zu einem größeren Vertrauen zwischen Arzt und Patient bei und während der Behandlung entfallen die Anspannung und der Stress wegen unerwarteter Behandlungsschritte und unklarer Kosten der Arbeiten.
Was löst der Prothesenplan?
Der Prothesenplan ist der definitive Plan für die Behandlung und die prothetischen Arbeiten, den der Arzt auf Basis der Anforderungen des Patienten, der Eingangsuntersuchung und der gründlichen Analyse des Zustandes seines Gebisses erstellt. Dem Patienten wird zuerst ein Vorschlag für einen Plan vorgelegt und nach gemeinsamer Vereinbarung wird seine endgültige Form einschließlich eines Zeitplans für die Behandlung und eine Preiskalkulation festgelegt.
Was Sie wissen sollten
Der Prothesenplan verläuft häufig in Phasen, was dem Patienten ermöglicht, besonders finanziell anspruchsvolle Lösungen in mehrere Zahlungen aufzuteilen. Über die Art und Weise der Begleichungen, der Vorauszahlungen oder Raten informiert der Arzt den Patienten und die vereinbarte Lösung ist Teil des Prothesenplans. Zuweilen ist es unerlässlich, die genehmigte Behandlung und den Prothesenplan im Verlauf der Behandlung zu erweitern und zu korrigieren und zwar als Folge unerwarteter Komplikationen.
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